Eibensang

Weibsbilder verboten?

Bevor ich Musik machte, habe ich gezeichnet. Die wilden „Indianer“, die es mir als Kind angetan hatten, wichen später Raumschiffen und Aliens auf fernen Planeten. Mit zweistelligem Alter wurden die Aliens, die ich mir ausdachte, immer phantastischer. Am Schluss waren es fast nur noch Frauen. Die fand ich plötzlich noch viel phantastischer als Aliens. Manchmal hatten sie was an, aber viel war es nie. Meine Kulisse war noch immer Science, aber die Fiction zusehends erotisch.

Leider sind mir in den Wirren und Wogen des Lebens die allermeisten dieser Zeichnungen abhanden gekommen. Oder muss ich sagen: dengötternseidank?

Denn heute wiesen die erotischsten jener Zeichnungen mich womöglich als Verbrecher aus. Als 13jähriger habe ich nämlich nicht darauf geachtet, dass die von mir gezeichneten Frauen klar und eindeutig älter aussahen als 18. Manche vielleicht schon, aber ich träumte damals auch gern von 16jährigen, und brachte die Phantasien zu Papier: verlockende Schönheiten in aufreizenden Posen, schwül, heiß und sehnsuchtskirre.

Heutzutage fallen solche Bilder – wie ich kürzlich hörte – unter den Tatbestand so genannter „Anscheinsjugendpornographie“. Das bedeutet, dass ich mich strafbar mache, wenn ein von mir gezeichnetes Weibsbild dem Anschein nach jünger sein könnte als 18 Jahre. Meine Freiheit hinge davon ab, ob die gezeichneten Figuren einem Richter volljährig vorkämen oder nicht. Wohlgemerkt: Es brauchen gar nicht erst Fotos von real existierenden Personen sein. Es reicht, sich etwas ausgedacht – und dem bildhaften Ausdruck verliehen – zu haben.

Ich hatte immer eine reiche Phantasie. Ich konnte mir ferne Welten vorstellen und bezaubernde Wesen. Viel von dem, was ich mir einst ausmalte, ist – auf durchaus phantastische Weise – Wirklichkeit geworden. Aber mir eine derartig kranke Vorschlagshammer-Bürokratie de juro auszudenken, wie sie uns heute umwuchert, hätte meine diversen Alps überfordert, vulgo: meine Vorstellungskraft überstiegen.

Und man wird – gerade angesichts solcher Regelwerke – das Gefühl nicht los, dass Bürokraten nichts so sehr fürchten wie die Freiheit der Phantasie.

Wahrscheinlich ahnen sie, dass die beiden zusammengehören.

Ich finde diese Welt ganz gut. Aber einige Zustände auf ihr sollten wir ändern. Gefährlich? Sicher. Aber schaut euch doch an, was passiert, wenn man die Änderungen irgendwem anders überlässt. Da ist obiges Beispiel ja noch Pipifax. Nichtsdestotrotz: bezeichnend.

23. Juni 2009

6 Reaktionen zu “Weibsbilder verboten?”

  1. WirrLicht

    ob der partner sich strafbar macht, wenn man so tut, als wäre man unter 18… nein, das wäre ja zu absurd…. aber zuzutrauen ist ‚denen‘ das.

  2. thursa

    Reality is stranger than fiction. Quod erat demonstrandum.

    Nicht daß ich diesen Fall von Seltsamkeit jenseits aller Vorstellungskraft so sonderlich amüsant finde.

  3. MartinM

    Noch irrer (ist irre überhaupt steigerungsfähig? – grammatikalisch eher nein, aber in der Politik definitiv) wird es, wenn man Kinderpornographie international sieht. Ich habe eine Zeichnung aus meiner Feder (gut, es waren eine Reihe Rotring Rapidographen, ist halt sauberer) auf Ipernity stehen, die deutsche Definition von Kinderpornographie in keiner Weise erfüllt (und die französischen dito nicht) – klar, will mich ja nicht gerne strafbar machen. Sie könnte mir, einen ebenso erfindungsreichen wie prüden Staatsanwalt vorausgesetzt, in den USA eine Anklage einhandeln.

  4. Londo

    Genauso irrwitzig ist ein weiteres Kriterium, das herangezogen wird, ob eine Zeichnung Jugendpornographie sein soll oder nicht: die „geschlechtsbetonte Körperhaltung“. Diese Formulierung hat sich auch irgendein irrer, vor der Freiheit panische Angst habender Bürokrat ausgedacht.

  5. MartinM

    Die „geschlechtsbetonte Körperhaltung” entstammt m. E. weniger der Angst vor der Freiheit als der Angst vor Sex, vuigo: Prüderie. Gemeint sind „Posing-Bilder“, bei denen die abgebildeten Jungs und Mädels in lasziver Haltung ihren Penis bzw. ihre Pussy präsentieren. Ist natürlich eine Formulierung wie ein gebrauchtes Kondom, dehnbar, schlapprig und schmierig, aber bewirkt immerhin, dass die Fotos vom Nackidei am Strand oder in der Badewanne nicht unter KiPo fallen. In den USA reicht „full frontal nudity“ im Zweifel aus. (Dafür ist man „drüben“ bei fikiven Darstellungen nicht so streng – zumindest theoretisch – weil es ein „victimless crime“ ist. In Deutschland ist das einer dieser berüchtigten „Gefährdungsdelikte“ – es wird zwar niemandem geschadet, aber es könnte ja sein, dass … – die ich gerne „Gedankenverbrechen“ nenne.
    USA und D-Land haben immerhin gemeinsam, dass sie Fragen der Moral mittels Strafgesetzbuch regeln wollen.

  6. Fligende_Schatten

    Über hirnrissige Gesetze haben wir uns auch schon unsere Gedanken gemacht.
    Einer unserer Kollegen hat folgendes dazu beigetragen http://fliegende-schatten.hagazussa.tv/?p=4 und ist zu dem Schluss gekommen, dass wir uns schön langsam selbst ausrotten 😉

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